Panorama der Adriaküste in der Abenddämmerung

Allgemeine Vertrags- und Vermittlungsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines

    1. Die BELITA GmbH (im folgenden Vermittler bzw. BELITA genannt) vermittelt Mietverträge im Auftrag und mit Vollmacht der Hausbesitzer, und ähnlichen Unternehmen (im folgenden Vermieter genannt), welche die Vermietung von Ferienobjekten offerieren. Die BELITA GmbH handelt ausschließlich als Vermittler. Der Vermittler übernimmt die Information der jeweiligen Vermieter und Mieter im Namen und im Auftrag der jeweils anderen Partei. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Vermieter.
    2. Bei Buchungen werden die Vermieter vom Vermittler vertreten. Der Vermittler ist von den Vermietern als Generalvermittler bevollmächtigt, Buchungen entgegenzunehmen und zu bestätigen, fällige Zahlungen und Abgaben sowie Stornogebühren geltend zu machen und zu vereinnahmen sowie Erklärungen im Namen des Vermieters abzugeben.
    3. Der Vermittler hat die Pflicht, für die ordnungsgemäße Durchführung der Vermittlung zu sorgen. Die Ausstattung und Beschaffenheit des Mietobjekts entspricht den Angaben des Vermieters (Objektbeschreibung) und wurde durch den Vermittler in seinem Datenbestand erfasst, übersetzt und angeboten. Die allgemeinen Vertrags- und Vermittlungsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil des Vertrages. Mit dem Abschluss einer Buchung bestätigen Sie, dass Sie die vorliegenden AGBs gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen (inkl. Datenschutzbestimmungen). BELITA erbringt keine Serviceleistungen vor Ort. Diese erbringt sofern vorgesehen, ausschließlich der Vermieter bzw. dessen Angestellte.
  2. Abschluss des Mietvertrages

    1. Die Buchung kann bei Ihrem Reisebüro, einem Partner-Buchungsportal oder direkt bei BELITA über die Buchungsplattform www.belita-ferienhaus.de vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie BELITA den Abschluss eines Vermittlungsvertrages verbindlich an und anerkennen die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Vermittlungsbestimmungen. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung der Buchung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.
      Für Umfang und Art der zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die in der Objektbeschreibung beschriebenen Leistungsmerkmale.
    2. Der Mietvertrag kommt mit Zustellung der Buchungsbestätigung mittels E-Mail zustande, die umgehend (meist innerhalb von 2 Tagen), spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen, erfolgt. Der Mieter hat dazu sein elektronisches Postfach (E-Mail) entsprechend zu kontrollieren und sich bei Ausbleiben der Zustellung innerhalb der Frist unverzüglich bei BELITA schriftlich (unter Angabe der bei Buchung angezeigten Buchungsnummer) zu melden, ansonsten die elektronisch erfolgte Buchungsbestätigung als erfolgreich übermittelt gilt. Für die Angabe einer funktionsfähigen E-Mailadresse ist der Mieter verantwortlich. Eine Haftung für bei Buchung durch den Mieter fehlerhaft angegebene E-Mail-Adressen bzw. (Mobil-)Telefonnummern wird abgelehnt. Eine Unterzeichnung eines Mietvertrages in Papierform ist für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrages nicht notwendig. Ein solcher kommt bereits mit der Online-Buchung und der Buchungsbestätigung zustande.
    3. Sollte eine Buchungsanfrage wider Erwarten nicht bestätigt werden können, so werden dem Gast soweit möglich alternative Unterkünfte angeboten. Ein Anspruch auf Schadenersatz für das nicht Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts besteht jedoch nicht. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht zusteht. Es gelten die unter «Rücktritt» gemäß Punkt 6 aufgeführten Regelungen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet, bleibt vorbehalten.
    4. Die Weitervermietung bzw. Untervermietung des Mietobjekts ist ebenso nicht gestattet wie die Vermarktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung.
  3. Zahlungen/Reiseunterlagen/Rücktritt bei Zahlungsverzug

    1. Die Anzahlung beträgt 30% des Mietpreises und ist unmittelbar bei Buchung bzw. unmittelbar nach Erhalt der Buchungsunterlagen fällig. Die Zahlung des restlichen Mietpreises ist spätestens 45 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Bei Buchungen innerhalb von 8 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 10 Tage vor Anreise) ist eine Kreditkartenzahlung oder Echtzeitüberweisung (Instant Payment) Voraussetzung (Ausnahmen sind vorab anzufragen). BELITA ist als Generalvermittler ermächtigt, die Zahlungen des Mieters für den Vermieter abzuwickeln. Damit erfolgt die Zahlung des Mietpreises an BELITA und wird anschließend abzüglich einer mit dem Vermieter vereinbarten Kommission an den Vermieter weitergeleitet. Eine Bezahlung des Mietpreises vor Ort ist nicht möglich.
    2. Das Ausbleiben der Anzahlung wird nicht als Stornierung/Rücktritt gewertet, sondern der Mieter hat auch in einem solchen Fall gemäß Punkt 6 die Stornierung vorzunehmen. Die vollständigen Reiseunterlagen werden Ihnen per E-Mail zugesendet.
    3. Liegen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten (Wertstellung beim Mieter) vor, so ist die BELITA GmbH berechtigt, nach einer mittels E-Mail übermittelten Mahnung mit einer zeitnahen Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und Schadenersatz mit den pauschalierten Rücktrittskosten laut diesen Vertragsbedingungen gemäß Punkt 6 zu belasten. Als Mieter tragen Sie Rechnung und Gefahr für Zahlungsverzug, falsche Bankdaten, falsche Debit- oder Kredit-karten¬informationen, ungültige Kredit- oder Debitkarten oder ungenügende Kontodeckung. Bei Autorisierungs- und Transaktionsproblemen von Kreditkartenzahlungen bietet BELITA dem Mieter bei rechtzeitiger Bekanntgabe alternative Zahlungsmöglichkeiten an.
  4. Besondere Bedingungen und Hinweise

    1. Die von BELITA angebotenen Leistungen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Allfällige Objekte welche sich dazu eignen enthalten entsprechende Hinweise in der Objektbeschreibung.
    2. Im Mietpreis enthalten sind die im üblichen Rahmen anfallenden Kosten für Wasser, Strom (ohne Klima) und Gas. Weitere Inklusivleistungen sind möglich, sofern diese in der Objektbeschreibung bzw. in der Kostenzusammenstellung explizit erwähnt wurden. Kosten, die insbesondere von der Zahl der mitreisenden Personen oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kurtaxe, Handtücher, Bettwäsche, Klima, Reisebetten) werden, je nach Inanspruchnahme, am Ferienort an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar.
    3. Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt (wird die Kaution nicht erbracht, kann die Übergabe des Mietobjekts verweigert werden). Werden Kreditkarten akzeptiert, so ist dies in der Ausschreibung vermerkt. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Mieter per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten am Ort sind nicht Inhalt des Mietvertrags mit BELITA als Vermittler.
    4. Zur Höhe der Kurtaxe/Ortstaxe in den einzelnen Orten werden bei den Objektbeschreibungen nur indikative Angaben gemacht. Je nach Ort ist i.d.R. mit Kosten zwischen ca. €0,50 und €3,- pro Person/Tag (Kinder ermäßigt) zu rechnen.
    5. Die Grundreinigung der Objekte erfolgt jeweils durch Sie als Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile inkl. Besteck und Geschirr o. Ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.
      Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche/ WC und das Wischen der Böden. Bei einigen Objekten haben Sie die Alternative, die Ferienwohnung/das Ferienhaus selbst zu reinigen oder die Reinigung dem Vermieter/Schlüsselhalter gegen eine angemessene Gebühr zu überlassen. Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung.
    6. Bei der Objektbeschreibung wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden, mitzubringen oder möglicherweise auch am Ort anzumieten sind. Die Standardbreite für Doppelbetten und Doppelbettsofas beträgt 1,40 m. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher am Ort gemietet werden können und Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, geben Sie diesen Wunsch bitte bei Buchung an. Geschirrtücher werden in Ausnahmefällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch generell, diese selbst mitzubringen. Pool- bzw. Strandtücher sind immer selbst mitzubringen. Ebenfalls mitzubringen sind in aller Regel Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel.
    7. Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung einen entsprechenden Hinweis. Die Bettwäsche für Kinderbetten ist in aller Regel mitzubringen. Beachten Sie, dass bei der Buchung auch Kleinkinder bzw. Babys als Person zählrelevant sind und damit die Maximalbelegung nicht überschritten werden darf. Falls ein Überschreiten der Maximalbelegung erlaubt ist, kann dies der Objektbeschreibung entnommen werden. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und teilweise auch rückbestätigt werden, und der Reisegutschein (auch Voucher genannt) muss einen entsprechenden Vermerk tragen. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett pro Unterkunft mietbar.
    8. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Objektbeschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch allen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Haustiere dürfen nicht alleine im Mietobjekt gelassen werden. Häufig dürfen Hunde nur an speziell gekennzeichnete Hundestrände mitgenommen werden. Das Baden im Meer/See ist den Hunden in der Regel auch dort untersagt. Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist sogenannte Kampfhunde bzw. Listenhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. Informieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mitgebracht werden, kann der Vermieter verlangen, dass die entsprechenden Tiere entfernt werden. Das nach Ziffer 7 zustehende Kündigungsrecht bleibt unberührt.
    9. In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen ist Geschirr und Besteck für die Anzahl der gebuchten Personen vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
    10. In Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Sommerreisegebieten, vor allem im Süden, ist eine Heizung nicht immer vorhanden, wo jedoch eine Klimaanlage vorhanden ist, lässt sich diese i.d.R. auch als eine behelfsmäßige Heizung betreiben. Die Bedienung von Zentralheizungen bzw. von Gas-, Elektro-, Kerosin- oder Holz-/Pelletöfen erfolgt in der Regel durch die Mieter. Hinweise zur Funktionsweise erhalten Sie gegebenenfalls durch den Vermieter/ Schlüsselhalter.
    11. In Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Sommerreisegebieten, vor allem im Süden, ist eine Heizung nicht immer vorhanden, wo jedoch eine Klimaanlage vorhanden ist, lässt sich diese i.d.R. auch als eine behelfsmäßige Heizung betreiben. Die Bedienung von Zentralheizungen bzw. von Gas-, Elektro-, Kerosin- oder Holz-/Pelletöfen erfolgt in der Regel durch die Mieter. Hinweise zur Funktionsweise erhalten Sie gegebenenfalls durch den Vermieter/ Schlüsselhalter.
    12. Internet/WLAN ist nur in der Unterkunft vorhanden, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich so erwähnt wird. Ansonsten kann sich der Empfang auf einzelne Gebiete in der Ferienanlage beschränken. Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt sein. Internet/WLAN ist für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch o. Ä. nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/ WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä. illegal im Internet verbreitet werden. Ebenso ist es unzulässig, in rechtswidriger Weise Dateien herunterzuladen. Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten, entsprechend diesem Text «Internet/WLAN» stellen Sie uns, von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.
    13. Sind in der Ausschreibung Garten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede mitreisende Person ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.
    14. Bei der Objektbeschreibung wird auch darauf hingewiesen, ob in einem Ferienhaus oder in einer Ferienanlage ein Swimmingpool vorhanden ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass Pools i.d.R. während der Hauptsaison geöffnet sind und saisonal bzw. witterungsbedingt geschlossen sein können. Bei Pools in Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte die von der Verwaltung angegebenen Öffnungszeiten und gegebenenfalls speziell formulierte Baderegeln. Diese können beispielsweise Vorschriften/Verbote beinhalten zum Tragen von Badeshorts in den Pools, zum Mitbringen von Bällen, Luftmatratzen und dergleichen in die Pools oder eine Badekappenpflicht (oft in Italien).
    15. Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Miet-zeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden. Der Mieter anerkennt mit dem Bezug der Mietunterkunft die jeweilige Hausordnung des Mietobjekts.
    16. Die Mitnahme bzw. das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Gegenständen wie Klimageräte, Mini-pools, e-Bikes, Elektroautos etc. ist nicht gestattet.
    17. Sie müssen bei einigen großen Ferienanlagen damit rechnen, dass aus organisatorischen Gründen und zwecks Kontrolle die Pflicht zum Tragen eines Armbandes besteht.
    18. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt und genutzt werden als in der Objektbeschreibung ausgewiesen (auch nicht zeitweise) und auf dem Reisegutschein (auch Voucher genannt) bestätigt wurde. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit BELITA vereinbart und auf dem Reisegutschein (auch Voucher genannt) bestätigt wurde. Zusätzliche Personen können vom Vermieter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Überbelegung berechtigt den Schlüsselhalter zur Verweigerung der Schlüsselübergabe bzw. zu dem sofortigen Entzug des Schlüssels während der Ferien.
      Eine Überbelegung berechtigt BELITA bzw. den Vermieter zur Nachberechnung des anteiligen Mietpreises zuzüglich eventueller Nebenkosten. Das BELITA nach Ziffer 7 zustehende Kündigungsrecht bleibt unberührt.
    19. Die in der Objektbeschreibung und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sport-Anlagen, öffentliche Strände und deren Einrichtungen etc.) sind nicht Bestandteil des Mietobjekts. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Klimaverhältnisse stellen keine Zusicherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
    20. Bei Sonderangeboten, z.B. 3=2 oder 7=5, bei prozentualen Ermäßigungen auf den Mietpreis, bei Aktionen wie z.B. Frühbucher-Rabatten oder Spezialangeboten für Familien und Senioren, sind eventuelle variable Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen.
    21. Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten wer- den, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter (Rufnummer auf dem Reisegutschein/Voucher). Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen (möglicherweise gegen Gebühr). Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Abweichende Anreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunterlagen. Weder eine verspätete Anreise noch eine vorzeitige Abreise berechtigen zu einer Mietzinsreduktion.
    22. Bitte übergeben Sie dem Schlüsselhalter bei Ankunft den Ihnen 4 Wochen vor Anreise zugestellten Reisegutschein (auch Voucher genannt). Den Übergabeort der Schlüssel finden Sie auf dem Reisegutschein (auch Voucher genannt). Die Übergabe findet nicht zwingend im Feriendomizil resp. Ferienort statt, sondern kann auch wenige Autominuten entfernt in einer dafür vorgesehenen Agentur stattfinden. Während der Saison kann es bei den Schlüsselübernahmestellen zu Wartezeiten kommen. Sollten Sie am geplanten Anreisetag die Unterkunft nicht beziehen können, so ist dies rechtzeitig, jedoch spätestens vor Schließung der angegebenen Check-in Zeit vor Ort dem Vermieter zu melden. Ohne rechtzeitige Meldung betreffend eines verspäteten Check-in wird sonst angenommen, dass Sie nicht mehr anreisen werden (auch No-Show genannt, wobei keine Rückerstattung des Mietpreises gefordert werden kann) und dem Vermieter steht das Recht zu, die Unterkunft anderweitig weiterzuvermieten.
    23. Von der Reisebestätigung abweichende Anreisetage sind aus organisatorischen Gründen in einer Reihe von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung bei BELITA angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie von BELITA schriftlich bestätigt.
    24. Am Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 9 Uhr bzw. 10 Uhr zu verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme zu übergeben.
  5. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn

    1. BELITA kann Eigenschaften von Reiseleistungen, die nicht den Mietpreis betreffen, vor Vertragsbeginn ändern, sofern diese Abweichungen den Urlaubszweck nicht wesentlich beeinträchtigen und sofern diese nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Mieter wird hierüber unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund per E-Mail informiert.

      Im Falle einer erheblichen Vertragsänderung sind Sie berechtigt, innerhalb der gleichzeitig mit dieser Mitteilung von uns gesetzten Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten (darüber hinaus stehen dem Mieter jedoch keine weiteren Ansprüche zu) oder ein Ersatzobjekt anzunehmen, wenn dieses von uns angeboten wurde. Haben Sie sich innerhalb der von uns bestimmten Frist nicht erklärt, gilt die Änderung der Vertragsinhalte als angenommen.
  6. Rücktritt/Entschädigung/Ersatzmieter

    1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BELITA. Die Stornierung hat zwingend an BELITA per E-Mail an die Adresse storno@belita-ferienhaus.de zu erfolgen, selbst wenn die Buchung über ein Partnerportal/Reisebüro erfolgte. Eine erfolgreiche Übermittlung des Rücktritts wird Ihnen zeitgleich durch eine automatisch ausgestellte Stornierungsbestätigung quittiert und ist entsprechend aufzubewahren. Unter Vorbehalt bzw. unklar formulierte Benachrichtigungen, welche an diese E-Mailadresse gesendet werden, werden im Zweifel ebenfalls als Rücktritt weiterverarbeitet.
    2. Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurück oder treten Sie die Reise nicht an, tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf an- gemessene Entschädigung.
    3. BELITA hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.
      Wir empfehlen gleichzeitig mit der Buchung oder unmittelbar danach eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sie deckt in der Regel die Annullierungskosten bis Reiseantritt bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher Angehöriger.
      Unser pauschalierter Anspruch auf Entschädigung beträgt – sofern in der Objektbeschreibung keine anderslautenden Stornierungsmodalitäten enthalten sind:
      • bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenfrei, danach 30% des Mietpreises
      • ab 44 Tage vor Reisebeginn 50% des Mietpreises,
      • ab 31 Tage vor Reisebeginn 70% des Mietpreises,
      • ab 15 Tage vor Reisebeginn 90% des Mietpreises,
      • ab 7 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise wird 100% des Mietpreises berechnet.
      Die Festlegung von sogenannten pauschalierten Stornogebühren werden damit begründet, dass weder der Mieter noch der Vermieter einen höheren oder tieferen Schaden beweisen müssen und damit Streitigkeiten und Diskussionen vorneweg vermieden werden. Dem Mieter bleibt es unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass die geltend gemachten Kosten nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind.
      Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Mietpreises verpflichtet, leisten wir diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt. Resultiert aus dem Rücktritt eine offene Forderung des Mieters, so ist die Forderung ab Erhalt der Stornoabrechnung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Im Falle einer Verkürzung des Aufenthalts erfolgt eine kostenpflichtige Teilstornierung.
    4. Der Vermieter kann vor dem Zeitpunkt und während des Aufenthalts vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen oder dergleichen die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist. In diesem Fall verliert der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis, einen Schadenersatzanspruch darüber hinaus hat der Mieter nicht. In Fällen, in denen das Mietobjekt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, hat der Vermieter bzw. BELITA das Recht dem Mieter ein vergleichbares Mietobjekt anzubieten. Falls kein Ersatzobjekt angeboten wird, steht dem Mieter die Rückerstattung des kompletten Mietpreises zu. Für verdorbene Ferien, Frustrationsschäden und dergleichen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
    5. Grundsätzlich ist das Stellen eines Ersatzmieters nicht erlaubt und die Schlüsselübergabe hat durch den Hauptmieter gemäß Mietvertrag zu erfolgen.
    6. Sowohl das Wechseln in eine andere Objektkategorie als auch das Verändern der Mietdauer bzw. das Wechseln auf einen anderen Zeitraum hat zur Folge, dass das Mietverhältnis gemäß den regulären Stornierungsbedingungen storniert werden muss und eine neue Buchung erforderlich ist.
  7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

    1. BELITA bzw. der Vermieter vor Ort kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter das Mietobjekt durch sein Verhalten unsachgemäß behandelt oder durch übermäßigen Lärm die Anwohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt etwa bei der Gefährdung anderer Personen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung. In diesem Fall verfällt der Mietpreis.
  8. Mitwirkungspflichten

    1. Sie als Mieter haben BELITA zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb von 4 Wochen vor Reiseantritt per E-Mail erhalten haben. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zur Folge haben, dass Ihnen Ansprüche insoweit nicht zustehen.
    2. Stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Mängel sind an Ihren Vermieter vor Ort unverzüglich zu melden, damit dieser die Mängel entsprechend beheben kann. Erfolgt keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Allfällige Schadenersatzansprüche sind ebenfalls direkt an Ihren Vermieter zu stellen. Die Vermieter haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von BELITA, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von BELITA abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
      Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind immer und unverzüglich an Ihren Vermieter gemäß den Angaben auf Ihren Buchungsunterlagen geltend zu machen. Voraussetzung für einen allfälligen Schadenersatzanspruch ist im Weiteren, dass der Mangel wesentlich und schwerwiegend und auch nach schriftlicher Anzeige beim Vermieter innerhalb von 48h nach deren Kenntnisnahme nicht ausreichend behoben wurde und auch kein Ersatzobjekt angeboten wurde. Zudem dürfen Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
      Allfällige später (insb. nach Urlaubsende) mitgeteilte Minderungs- und Schadenersatzansprüche haben zur Folge, dass der Vermieter jegliche Haftung ablehnt.
      Kann ein Mangel nicht umgehend durch die Meldung beim Vermieter behoben werden (z.B. wegen Kommunikationsschwierigkeiten) steht BELITA auf Wunsch des Mieters vermittelnd – ohne jegliche Übernahme einer Haftung – gerne zur Verfügung. Dazu ist uns eine E-Mail und das Anliegen, sowie Ihre Kontaktdaten mitzuteilen.
    3. Der Mieter haftet für die durch ihn selbst oder durch seine Mitreisenden verursachten Schäden. Auch nach der Wohnungsrückgabe entdeckte Mängel können dem Mieter geltend gemacht werden, sofern sie diesem nachgewiesen werden können. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann.
  9. Haftung/Beschränkung der Haftung

    1. Sie können bei Vorliegen eines schwerwiegenden Mangels unbeschadet der Herabsetzung des Mietpreises oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn der Reisemangel ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:
      • schuldhafte Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;
      • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
      • unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände.
    2. Äußere Gegebenheiten und regionale Besonderheiten wie z.B. Vorkommen von Insekten, streunenden Hunden, ungünstige Wetterverhältnisse oder der Zustand von öffentlichen Straßen berechtigen Sie nicht zu Schadenersatzansprüchen.
    3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den Mietpreis beschränkt.
    4. Für gegen den Vermieter bzw. BELITA gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des Mietpreises beschränkt.
    5. Die von uns ausgewählten und vermittelten Mietobjekte wurden sorgfältig selektiert. Auskünfte und Beschreibungen werden von BELITA nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, jedoch ohne Gewähr, da sie auch auf Angaben von Drittpersonen (Vermieter, Verkehrsämter, etc.) beruhen. Die Beurteilung der Häuser kann zwangsläufig nur subjektiv sein. Missverständliche Begriffe, Auslegungsdifferenzen oder abweichende Meinungen können seitens BELITA nicht ausgeschlossen werden. Jedenfalls sollte der Mieter landesübliche Maßstäbe anlegen. Quadratmeter- und Entfernungsanagaben sind immer nur Richtwerte. Irrtürmer bleiben vorbehalten.
    6. Für Ereignisse, welche außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vermieters liegen, wie unterbrochene Zufahrten, gesperrte Autostraßen, erhöhte Lärmemission, Stromausfall, Umweltkatastrophen, Verschmutzung des Meeres/Sees, Streik, Öffnungszeiten von touristischen Einrichtungen usw. besteht weder Haftung durch den Vermieter noch durch den Vermittler. Bei solchen Ereignissen steht dem Mieter kein Recht zur Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderungen aller beteiligten Personen zusammengezählt werden). Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, ist eine Haftung ausgeschlossen: Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitreisenden Person; unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind; höhere Gewalt oder Ereignisse welche weder BELITA, noch der Vermieter bzw. einer Hilfsperson (Schlüsselhalter) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte; Benutzung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sporteinrichtungen aller Art (wie z.B. Tennis, Fußballplätzen, Trainingseinrichtungen). Die Benutzung dieser Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr; Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls; öffentliche Zufahrtsstraßen und daraus resultierende Personen- oder Sachschäden; die Haftung für Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für außervertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Bei allfälligen Rechtsansprüchen haften jeweils die Vertragspartner. Eine Haftung von BELITA, über die Pflichten als Reisevermittler hinaus, ist ausgeschlossen.
    7. Die Abbildungen haben illustrativen Charakter und können aufgrund der Vielzahl von Ferienwohnungen vom effektiven Mietobjekt abweichen. Zu beachten ist, dass außerhalb der Hauptsaison gewisse Dienstleistungen (z.B. Pool, Animation, etc.) reduziert betrieben oder geschlossen sind. Dies berechtigt jedoch nicht zu einer Reduktion des Mietpreises (bzw. ist im Mietpreis bereits einkalkuliert).
    8. Die in der Buchungsbeschreibung genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen, öffentliche Strände und deren Einrichtungen etc.) sind nicht Bestandteil des vorliegenden Mietverhältnisses. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Auch Angaben über Klimaverhältnisse stellen keine Zusicherung dar.
  10. Verjährung

    Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Mieters verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Dies gilt nicht für Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Mieter ist verpflichtet, seine vertraglichen Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Mietende gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Dies gilt ebenfalls nicht für Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Die Haftung des Vermieters für vertragliche Schadenersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
  11. Datenschutz

    Für unsere Bearbeitung von personen- bezogenen Daten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter www.belita-ferienhaus.de entnehmen können. BELITA behält sich das Recht vor, im Falle von nicht beglichenen Forderungen, die finanziellen Ansprüche und damit auch die entsprechenden Kundendaten an ein entsprechendes Inkassounternehmen zu übermitteln.
  12. Anpassungen und Gebühren

    Anpassungen in Bezug auf Halter, Personenanzahl (auch wenn innerhalb der maximal erlaubten Belegung), Mitnahme oder Wegfall von der Mitnahme eines Haustieres, bedürfen eine Anpassung der Buchungsunterlagen. Bei Änderung einer vermittelten Buchung erheben wir eine entsprechende Bearbeitungsgebühr von €30,- bis €60,- pro Buchung und Änderung. Sonderwünsche bzw. Platzierungswünsche können angefragt werden und kosten in der Regel ebenfalls €30,- bis €60,- pro Buchung. BELITA bietet neben einer Banküberweisung weitre Zahlungsmodalitäten an, wobei sich BELITA das Recht vorbehält daraus resultierende Gebühren durch Drittunternehmen dem Mieter weiter zu verrechnen.
    Die erste Zahlungserinnerung ist kostenfrei. Ab erster Mahnung wird eine Gebühr von €10,- in Rechnung gestellt. Falls eine zweite Mahnung erfolgen sollte, so wird diese mit €20,- in Rechnung gestellt. Im Falle eines unbegründeten zu viel überwiesenen Betrages wird eine Bearbeitungsgebühr von €10,- in Abzug gebracht. Auf Rücküberweisungen von Kreditkartenzahlungen (auch im Falle einer (kostenfreien) Stornierung), wird eine Bearbeitungsgebühr von 2% des zu überweisenden Betrages erhoben.
  13. Reiserücktrittsversicherung

    In unseren Leistungen ist keine Reiserücktrittsversicherung inkludiert. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung. Diese kann auch über nachfolgende Webseite abgeschlossen werden: www.belita-ferienhaus.de
  14. Empfehlung einer Privathaftpflichtversicherung

    Die privaten Haftpflichtversicherungen regulieren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern/Ferienwohnungen, die durch Sie als Mieter verursacht wurden. Wir empfehlen Ihnen die Prüfung, ob Ihre Versicherung solche Schäden, auch im Ausland, abdeckt.
  15. Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften

    Sie als Mieter sind für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen und Bestimmungen zur Einführung von Haustieren selbst verantwortlich. Reise- und Sicherheitsbestimmungen, Einreisebestimmungen, Visa- und Gesundheitsvorschriften stehen für Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. Auskünfte erteilen auch die für Sie zuständigen Botschaften/Konsulate. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
  16. Sonstige Bestimmungen

    Diese Vertrags- und Vermittlungsbedingungen ersetzen alle vorhergehenden Versionen. Sollten diese Vertrags- und Vermittlungsbedingungen dem Mietvertrag oder den AGBs eines Partner-Buchungsportals (sofern über ein solches gebucht wurde) widersprechen, so gilt nachfolgende Reihenfolge: 1. Die im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen. 2. Die vorliegenden Vertrags- und Vermittlungsbedingungen. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Partner-Buchungsportals.
    Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Mietvertrag zwischen dem Mieter und Vermieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt.
    Mit der Reisebuchung bei einem Reiseanbieter akzeptieren Sie zudem deren Allgemeine Bestimmungen, welche in der Buchungsmaske separat aufgeführt werden.
    Gemäß den Regulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haften wir ausschließlich für unmittelbare Schäden, die Ihnen aufgrund eines Nichterfüllens unserer Verpflichtungen in Bezug auf unsere Tätigkeit als Reisevermittler entstanden sind, jedoch nur bis zu der Höhe des gesamten Reisebuchungsbetrages, wie er auf der Bestätigungs-E-Mail angegeben ist (sowohl bei einem Ereignis als auch bei einer Reihe von miteinander verbundenen Ereignissen).
    Der Gerichtsstand für alle Ansprüche gegenüber BELITA GmbH ist Däniken (Kt. Solothurn, Schweiz). Für sämtliche übrige Ansprüche gilt die Adresse des Vermieters gemäß Mietvertrag.
    Der Mieter anerkennt, dass der Vermieter gegenüber seinem direkt beworbenen Mieter eine abweichende Preisgestaltung vornehmen kann und die Ausgestaltung der Rücktrittsbestimmungen sowie des Dienstleistungsangebots abweichen kann.
    Mit dem Abschluss einer Buchung akzeptieren Sie zudem, dass sämtliche Korrespondenz auf dem elektronischen E-Mail-Verkehr basiert und keine postalische Zustellung erfolgt.
  17. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Reisevermittler:
BELITA GmbH
Eisenburgstrasse 8
CH-8862 Schübelbach
Geschäftsführerin: Marina Huber
+41(0)62 295 55 20
info@belita-ferienhaus.de
www.belita-ferienhaus.de
Unternehmens-Identifikationsnummer
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