AGB's BELITA GmbH
Wolfackerstrasse 39, 4658 Däniken, Schweiz
Kommt aufgrund eines kundenseitigen Buchungsauftrages eine bestätigte Buchung zustande, gelten unsere hier genannten Bedingungen.
Mietbedingungen und Hinweise
1. Buchen
Der Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Vertragspartner wird mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung abgeschlossen. Anschliessend erhalten Sie den Mietvertrag, der zugleich als Rechnung/Voucher dient. Das Vertragsdoppel ist innert der im Vertrag bezeichneten Zahlungsfrist unterschrieben an uns zurückzusenden. Wir, BELITA GmbH, vermitteln lediglich Ferienwohnungen, wobei die Mietverträge im Namen und auf Rechnung des auf Vermieters (gem. Mietvertrag) abgeschlossen werden.
2. Nebenkosten
wie Strom, Heizung sind im Mietpreis inbegriffen. Die weiteren Nebenkosten (z.B. Bettwäsche, Kinderbett, Endreinigung) sind im Mietpreis nicht inbegriffen und müssen stets an Ort und Stelle beglichen werden. Die Küchen- und Toilettenwäsche sind durch den Mieter selber mitzunehmen.
3. Zuteilung
Die Zuteilung der Ferienwohnungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen durch den Vermieter vor Ort (Wünsche können bei der Buchung angegeben werden, sie sind jedoch nicht Vertragsbestandteil). Die Ferienunterkünfte werden normalerweise für ganze Wochen, von Samstag zu Samstag, vermietet. Ankunfts- und Abreisezeit sind im Vertrag festgelegt.
4. Personenzahl
Die Ferienwohnungen dürfen höchstens mit der auf dem Vertrag aufgeführter Personenzahl belegt werden. Bei Überbelegung können wir den Mietvertrag auflösen. Der Mietpreis bleibt vollumfänglich geschuldet.
5. Haustiere
Haustiere sind grundsätzlich in den Ferienwohnungen nicht zugelassen. Ausnahmen sind vorgängig zu melden und sind vom Vertragspartner zu bestätigen.
6. Haftung des Mieters und Beanstandung
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und das Inventar sorgsam zu behandeln. Der Mieter anerkennt die jeweilige Hausordnung der Ferienwohnung. Sollten bei der Wohnungsübernahme Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem Vertragspartner (gem. Mietvertrag, nicht BELITA GMBH) vor Ort zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass die Wohnung in tadellosem Zustand übergeben wurde. Mängel die nicht an Ort und Stelle zu Ihrer Zufriedenheit behoben werden, sind unmittelbar, jedoch spätestens innert 48 Stunden schriftlich an den Vermieter zu melden.
Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind sofort dem Vermieter vor Ort mitzuteilen. Er ist ihr Vertragspartner und für deren Behebung zuständig. Allfällige später (nach Urlaubsende) mitgeteilte Minderungs- und Schadenersatzansprüche haben zur Folge, dass alle Rechte verwirken und jegliche Haftung ausgeschlossen wird. BELITA GMBH steht Ihnen vermittelnd und freiwillig – ohne jegliche Übernahme einer Haftung - gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie dazu unmittelbar eine Email mit Kontaktdaten und einen Erläuterung an info@belita-ferienhaus.de. Der Mieter haftet für die durch ihn und seine Gäste verursachten Schäden. Allfällige Schäden sind so rasch als möglich, spätestens jedoch bei der Wohnungsrückgabe zu melden.
Auch nach der Wohnungsrückgabe entdeckte Mängel können dem Mieter geltend gemacht werden, sofern sie diesem nachgewiesen werden können.
7. Haftung
Die von uns ausgewählten und vermittelten Ferienwohnungen wurden sorgfältig selektiert. Auskünfte und Beschreibungen werden von BELITA GMBH nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, jedoch ohne Gewähr, da sie auch auf Angaben von Drittpersonen (Vermieter, Verkehrsämter, etc.) beruhen. Trotzdem können Fehler vorkommen, die zu Beanstandungen führen. Schadenersatzansprüche, sind auf die Höhe eines Drittels des Mietpreises beschränkt. Irrtümer bleiben vorbehalten. Zusagen unsererseits zum Mietobjekt sind nur schriftlich wirksam. Der Vermieter und BELITA GMBH (im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit) können die Reservierung in Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik und dergleichen jederzeit kündigen und haben in anderen Fällen, in denen das reservierte Mietobjekt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, das Recht dem Mieter ein anderes, vergleichbares Mietobjekt anzubieten, oder die Reservierung im Namen des Vermieters fristlos zu kündigen. Für verdorbene Ferien, Frustrationsschäden und dergleichen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Der Vertragspartner kann zur Behebung der gerügten Mängel eine gleichwertige Ersatzwohnung anbieten. Wir diese abgelehnt, besteht kein Schadenersatzanspruch.
Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach-und Vermögensschäden) ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung aller beteiligten Personen zusammengezählt werden). Sollten auf die Leistungen von BELITA internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so gelten diese Abkommen oder Gesetze. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet BELITA nicht: Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person; unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind; höhere Gewalt oder Ereignisse, welche BELITA, der Vermittler oder Hilfspersonen (z.B. Schlüsselhalter) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte; Einschränkung von Dienstleistungen/Zusatzleistungen wie z.B. Benutzung von Pool, Restaurant, Animation, oder dergleichen (sofern vorhanden) wenn diese im Sinne der Sicherheit bzw. Schutz der Gäste oder der Struktur reduziert oder eingestellt sind; Benützung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sporteinrichtungen aller Art (wie z.B. Tennis-, Fussballplätze, Trainingseinrichtungen). Die Benützung dieser Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr; Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls; öffentliche Zufahrtsstrassen und daraus resultierende Personenoder Sachschäden; die Haftung für Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für ausservertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog.
8. Ereignisse ausserhalb unseres Einwirkungsbereichs
Für Ereignisse, welche ausserhalb unseres Einwirkungsbereichs liegen, wie unterbrochene Zufahrten, gesperrte Autostrassen, erhöhte Lärmemissionen, Stromausfall, Umweltkatastrophen, Epedemie, Pandemie, Verschmutzung des Meeres, Streik, Öffnungszeiten von touristischen Einrichtungen usw. besteht unsererseits keine Haftung. Bei solchen Ereignissen steht dem Mieter kein Recht zur Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu.
9. Vertragspartner
Wir als Vermittler schliessen die Mietverträge jeweils im Namen, Gefahr und auf Rechnung des Vertragspartners und Vermieter (als Vertragspartner/Vermieter gilt der auf dem Mietvertrag aufgeführte Agentur oder Hausbesitzer) ab. BELITA GMBH erbringt keine Serviceleistungen vor Ort. Diese erbringt ausschliesslich der Vermieter bzw. dessen Mitarbeiter. Unsere Vermietungsbedingungen gelten als verbindlich, sofern der Vertragspartner keine strengere Regelung für den jeweiligen Sachverhalt vorgesehen hat. Bei allfälligen Rechtsansprüchen haften jeweils die Vertragspartner. Eine Haftung von BELITA GMBH ist ausgeschlossen.
10. Leistungs- und Preisänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, Beschreibungen und Preise zu ändern. Preis- und Leistungsänderungen werden anlässlich der Buchung mitgeteilt. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss können in Ausnahmefällen vorkommen. Diese werden umgehend mitgeteilt. Die Abbildungen haben illustrativen Charakter und können aufgrund der Vielzahl von Ferienwohnungen vom effektiven Mietobjekt abweichen. Beachten Sie, dass ausserhalb der Hauptsaison gewisse Dienstleistungen (z.B. Pool, Animation, etc.) reduziert oder geschlossen sind. Dies berechtigt jedoch nicht zu einer Reduktion des Mietpreises (bzw. ist im Mietpreis bereits einkalkuliert).
11. Annullierungen und Änderungen
Kann der Mieter die Ferien nicht antreten, so muss er dies möglichst frühzeitig und schriftlich mitteilen. Bei Rücktritten welche mehr als 45 Tage vor Anreise stattfinden, beträgen die pauschalierten Stornokosten 50% der Miete (mindestens jedoch CHF 200.- reps. eine bereits geleistete Anzahlung verfällt), bei einer Annulation von 45 oder weniger Tage vor Abreise ist der gesamte Betrag geschuldet (pauschalierte Stornierungskosten). Diese Buchung enthält keine Annulations- und/oder Rückreiseversicherung. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Annulations- und/oder Rückreisekostenversicherung. Diese können Sie direkt und online abschliessen unter http://belita.ch/de/buchen/rrv.html
Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist BELITA berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung die Buchung zu den oben genannten Stornokosten zu stornieren.
12. Der Bezug der Schlüssel
Der Schlüssel wird jeweils gegen vorweisen des Mietvertrages/Voucher abgegeben. Die im Vertrag aufgeführten Öffnungszeiten sind einzuhalten (bei Verzug ist unverzüglich der Vertragspartner zu kontaktieren). Falls der effektive Ankunftstag nicht mit dem im Vertrag vereinbartem Ankunftstag übereinstimmt, ist dies bis spätestens am Ankunftstag mitzuteilen, ansonsten angenommen wird, dass auf die Ferienwohnung verzichtet wird (ohne Rückerstattung des Mietpreises).
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Däniken, 01.11.2013